24.01.2018

Energiespartage der Universität 2018/2019

Liebe Kollegen und Kolleginnen,
das Präsidium hat am 18.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Präsidium beschließt am 27.12. und 28.12.2018 Energiespartage. Grundsätzlich wird diese Zeit auf den Erholungsurlaub angerechnet. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/Überstunden möglich. In Bereichen mit Arbeitszeiterfassung kann Zeitguthaben im Rahmen der Dienstvereinbarung über die Einteilung der täglichen Arbeitszeit an der UdS eingesetzt werden. Für alle besteht auch die Möglichkeit, in Einvernehmen mit dem/der Vorgesetzten die Arbeitszeit vor- und nachzuarbeiten. Die Vor- oder Nacharbeit wird von der/dem Vorgesetzten protokolliert (gem. § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Std. Aufbewahrung von mindestens 2 Jahren)."