Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
bis spätestens Ende März 2022 erhalten alle Beschäftigten der Universität eine Corona-Sonderzahlung. Vollzeitbeschäftigte erhalten diese in Höhe von 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang. Die Sonderzahlung ist steuer- und abgabenfrei. Achtung: Wenn Sie bereits in dem Zeitraum 1. März 2020 bis 31. März 2022 eine Sonderzahlung erhalten haben, dann ist nur der Gesamtbetrag bis 1.500 Euro steuerfrei. Die Voraussetzung für den Bezug der Sonderzahlung ist, dass der oder die Beschäftigte in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag einen Anspruch auf Tabellenentgelt hatte.
20.01.2022