Der Rosenmontag ist dienstfrei, wobei die Hälfte der jeweils festgelegten täglichen Arbeitszeit auszugleichen ist, also vor- oder nachgearbeitet werden muss.
21.02.2022
21.02.2022
Der Rosenmontag ist dienstfrei, wobei die Hälfte der jeweils festgelegten täglichen Arbeitszeit auszugleichen ist, also vor- oder nachgearbeitet werden muss.
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