Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
wir möchten Sie heute auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 2 U 4/21 R) aufmerksam machen. Das Bundessozialgericht hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und damit eine Neuregelung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice herbeigeführt.
Kurz und knapp: Der Weg in das häusliche Büro (Homeoffice) ist immer dann als Betriebsweg versichert, wenn dieser Weg allein der Arbeitsaufnahme dient und damit als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers zu beurteilen ist.
10.12.2021