Inhalt des Schwerpunktbereichs
Die Bedeutung des Privatversicherungsrechts für die Rechtspraxis
Kaum ein Haftungsfall - angefangen vom Kfz-Unfall über den Arzthaftungsfall bis hin zum Bauhaftungsprozess - wird in der Praxis ohne Beteiligung mindestens eines Versicherungsunternehmens abgewickelt. Denn es geht vielfach nicht nur um die zivilrechtlichen Haftungsfragen zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern vor allem auch um die Frage: Kommt dafür letztlich ein Versicherer auf? Versicherungsrechtliche Fragen stellen sich heutzutage jedem Juristen in seiner Berufspraxis.
Viele, ja unzählige Risiken - seien sie privater oder unternehmerischer Natur – können durch eine private Versicherung abgedeckt werden. Die Tatsache, dass allein in Deutschland knapp 460 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen sind, spricht für sich.
Versicherungsverträge sind zunächst nur eines: ganz „normale“ privat-rechtliche Verträge. Allerdings weisen sie im Vergleich zu vielen anderen Vertragstypen die Besonderheit auf, dass eine Versicherung ein reines „Rechtsprodukt“ ist: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes werden allein durch Rechtsregeln (Gesetz und Allgemeine Versicherungsbedingungen) bestimmt. Also haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsverträge zentrale Bedeutung.
Viele Fragen für diesen Vertragstypus sind in einem eigenen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Wie gesagt ist der Versicherungsvertrag aber ein schuldrechtlicher Vertrag wie man ihn aus dem Bürgerlichen Recht kennt. Bei der Beschäftigung mit dem Versicherungsvertragsrecht spielen deshalb bürgerlich-rechtliche, speziell schuldrechtliche Grundlagen des BGB ebenfalls eine große Rolle.
Hinzu kommt auch für das Versicherungsrecht heutzutage die europarechtliche Dimension. Das Privatversicherungsrecht ist in vielerlei Aspekten durch EU-Recht geprägt. Dies gilt beispielsweise für das Aufsichtsrecht und das Vermittlerrecht.
Adressaten des Schwerpunktbereichs
Der neue Schwerpunktbereich, der sich auf das Privatversicherungsrecht konzentriert, ist ideal für Studierende, die eine weitere Facette des Zivilrechts kennenlernen möchten. Durch die Dozenten und begleitende Übungen ist sichergestellt, dass die Studierenden in dieser Materie Schritt für Schritt Fuß fassen.