Erasmus-Grundlagenprogramm
Als spezielles Angebot für Sie empfehlen wir Ihnen die folgenden Veranstaltungen:
Wintersemester
Grundlagenprogramm für Erasmus Plus-Studierende sowie Teilnehmer sonstiger Austauschprogramme – Wintersemester (15 ECTS):
- Rechtsvergleichung
In dieser Vorlesung wird ein Blick in eine andere Rechtsordnung geworfen und der Frage nachgegangen, wie diese einen juristischen Sachverhalt aufarbeitet, mit Blick auf die parallele Untersuchung im deutschen Recht. - Deutsche Rechtsterminologie für ausländische Juristen I
In dieser Vorlesung geht es um das Erlernen der wichtigsten juristischen Termini des Deutschen Rechts als Grundlage einer jeden juristischen Tätigkeit. - Einführung in das deutsche Recht für Erasmus-Studierende I
Dieser Kurs stellt die für das Verständnis und die praktische Handhabung wesentlichen Gebiete und Grundfragen des deutschen Rechts dar.
Sommersemester
Grundlagenprogramm für Erasmus Plus-Studierende sowie Teilnehmer sonstiger Austauschprogramme – Sommersemester (15 ECTS):
- Einführung in das deutsche Recht für Erasmus-Studierende II
Fortsetzung der Vorlesung Einführung in das deutsche Recht. Keine Vorkenntnisse zur Teilnahme notwendig.
Sowie wahlweise zwei der folgenden Kurse:
- Deutsche Rechtsterminologie für ausländische Juristen II
Fortsetzung der Vorlesung aus dem Wintersemester. Keine Vorkenntnisse zur Teilnahme notwendig. - oder Internationales Privatrecht
Der Kurs behandelt die Schnittstellen des hiesigen Rechts mit anderen Rechtsordnungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. - oder Allgemeine Staatslehre
Die Entstehung sowie zentralen Elemente eines Staates werden in diesem Kurs einer genaueren Betrachtung unterzogen. - oder Internationales Strafrecht Vorlesung zum Internationalen Strafrecht. Keine Vorkenntnisse notwendig.
- oder Strafrecht für LL.M.-Studierende II Es handelt sich um eine Vorlesung zum Strafrecht, die sich speziell an LL.M.-Studierende sowie Erasmus-Studierende richtet.
- oder Gesellschaftsrecht für LL.M. Studierende Nach dem Besuch der Vorlesung werden die Studierende insbesondere in der Lage sein, das deutsche Gesellschaftsrecht zu verstehen und anzuwenden.
- oder Klimaschutzrecht in Europa Der Klimawandel wird allgemein als eine der größten, epochalen Herausforderungen für die Menschheit angesehen und der Handlungsdruck erscheint so groß wie nie. Dem Recht als gesellschaftlichem Steuerungsinstrument kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. „Klimaschutzrecht“ ist als ein neues Rechtsgebiet gerade am Entstehen, was als seltener Vorgang nicht nur spannend ist, sondern vielmehr die Lebensumstände der jungen und auch zukünftiger Generationen nachhaltig prägen wird.
- oder Völkerrecht Besonderer Teil
Fortsetzung der Vorlesung im Völkerrecht. Voraussetzung zur Teilnahme sind Kenntnisse im Völkerrecht Allgemeiner Teil.
Ferner empfehlen wir Ihnen auch vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften respektive Tutorien im Bürgerlichen Vermögensrecht, Staatsrecht und Strafrecht zu belegen.
Wenn Sie beispielsweise die Vorlesung Bürgerliches Vermögensrecht (8 ECTS) und dazu noch die Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Vermögensrecht (4 ECTS) belegen, so können Sie mit nur einer mündlichen Prüfung aufgerundet 12 ECTS erwerben.
Informationen zu Terminen und Anmeldungen zu Arbeitsgemeinschaften und Tutorien werden in der Regel zum Semesteranfang auf der Homepage der zuständigen Lehrstühle oder hier veröffentlicht.