§6 Kontrollen beim Betreten und Verlassen der Bereichsbibliothek

Benutzungsordnung

§ 6 Kontrollen beim Betreten und Verlassen der Bereichsbibliothek

  1. Die Benutzer der Bereichsbibliothek haben sich auf Verlangen mit einem amtlichen Ausweis oder dem Studierendenausweis auszuweisen.
  2. Überkleidung, Schirme, Taschen etc. sowie Tiere dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden.
  3. Beim Verlassen der Bereichsbibliothek sind alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften und andere Gegenstände unaufgefordert zur Kontrolle bei der Aufsicht vorzuzeigen.
  4. Für die Aufbewahrung von Gegenständen, die nicht mit in die Bereichsbibliothek gebracht werden dürfen, stehen verschließbare Fächer zur Verfügung