§6 Kontrollen beim Betreten und Verlassen der Bereichsbibliothek
Benutzungsordnung
§ 6 Kontrollen beim Betreten und Verlassen der Bereichsbibliothek
- Die Benutzer der Bereichsbibliothek haben sich auf Verlangen mit einem amtlichen Ausweis oder dem Studierendenausweis auszuweisen.
- Überkleidung, Schirme, Taschen etc. sowie Tiere dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden.
- Beim Verlassen der Bereichsbibliothek sind alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften und andere Gegenstände unaufgefordert zur Kontrolle bei der Aufsicht vorzuzeigen.
- Für die Aufbewahrung von Gegenständen, die nicht mit in die Bereichsbibliothek gebracht werden dürfen, stehen verschließbare Fächer zur Verfügung