02.02.2021

Verschiebung der Fortschrittskontrolle (§6 Corona-Ordnung)

Nach §6 der Corona Ordnung finden die Regelungen zur Fortschrittskontrolle gemäß Artikel 10 Absatz 5 BMRPO für das Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020 sowie das Wintersemester 2020/2021 keine Anwendung. Dies betrifft die Absätze 8 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge sowie 8 der Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge.

Konkret bedeutet dies, dass die Fortschrittskontrollen für alle Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge (Bachelor und Master), die zum Wintersemester 2019/20, Sommersemester 2020 und zum Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert sind/waren, um drei Semester verschoben werden.

Falls Sie nur zu einem oder zwei der drei Semester immatrikuliert waren, wird die Verschiebung entsprechend angepasst.