Wir bitten Sie zu beachten, dass nach jetzigem Stand mit COVID-bedingtem Ende des Lockdowns vor Beginn der Klausurphase für die Klausurtermine des Wintersemesters März/April keine universelle Freischussregelung Anwendung finden wird. Dadurch werden alle Fehlversuche im Prüfungstermin März/April 2021 im Falle des Nichtbestehens auch als solche gewertet. Gleiches gilt für unentschuldigtes Fehlen. Wir bitten Sie, diesen Umstand bei Ihrer Abmeldeentscheidung zu berücksichtigen.
Sollten Sie sich trotz geltender Hygiene- und Abstandsbestimmung entscheiden, die Termine im März/April 2021 nicht wahrzunehmen, so verweisen wir auf die Option sich von den Klausuren abzumelden.
Die Abmeldephase für die Klausuren im März/April wurde entsprechend bis zum 08.03.2021 (12 Uhr) verlängert.