Alle Versuche im Prüfungstermin Februar 2021 werden im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freischuss) gewertet (gemäß §7 (1) der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes).
Diese Freiversuchsregelung findet auch bei "unentschuldigtem Fehlen" am jeweiligen Klausurtermin Anwendung.
Davon unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit, sämtliche Prüfungen des anstehenden Prüfungszeitraumes im Oktober 2021 zu wiederholen. Sollten Sie sich trotz geltender Hygiene- und Abstandsbestimmung entscheiden, die Termine im Februar 2021 nicht wahrzunehmen, so verweisen wir auf diese Option. Mit dieser Umsetzung ermöglichen wir es Studierenden, die schon viel in die Klausurvorbereitung investiert haben und gerne unter den gegebenen Vorkehrungen die Klausur im Februar schreiben möchten, genau dies auch im gewohnten (analogen) Klausurformat tun zu können. Auf der anderen Seite entstehen für Studierende, die auf Grund der Covid-19-Pandemie die Klausur nicht in den anvisierten Präsenzterminen im Februar schreiben möchten, keinerlei Nachteile. Wir denken daher, mit der skizzierten Lösung die aus Studierendensicht bestmögliche Umsetzung der Klausurphase in der aktuellen Lage gefunden zu haben.
Prof. Dr. Sven Heidenreich
Studiendekan