05.02.2021

Präsenzklausuren: Wichtige Informationen und Verhaltensregeln

In der aktuellen Situation hat die Gesundheit und der Schutz aller an einer Präsenzprüfung Beteiligten für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen wichtige Informationen und Verhaltensregeln für die Durchführung der Klausuren in Präsenz geben, deren Befolgung wir zwingend sicherstellen müssen.

(1) Wir müssen Sie zwingend von der Prüfung ausschließen, sollten Sie – gerechnet ab dem Prüfungstag – 14 Tage zuvor positiv auf den SARS-CoV-2-Erreger getestet worden sein oder wenn Sie eine der folgenden Fragen mit "ja" beantworten würden:
a) Hatten Sie innerhalb der vergangenen 14 Tage gesichert Kontakt zu einem positiv getesteten COVID-19 Patienten?
b) Haben Sie eines der folgenden Symptome?

  • Husten
  • Halsschmerzen
  • Schnupfen
  • Durchfall
  • Fieber
  • Gliederschmerzen
  • Geruchsverlust (z.B. angebranntes Essen nicht mehr wahrnehmen)

In einem solchen Fall müssen Sie unbedingt zu Hause bleiben und dürfen keinesfalls am Prüfungsort erscheinen. Denken Sie im Zweifel daran, dass die Versuche im Februar bei "unentschuldigtem Fehlen" als Freischuss gewertet werden.

(2) Sie sind verpflichtet einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) über die gesamte Aufenthaltsdauer am Prüfungsort zu tragen. Dies gilt für die Ankunft am Prüfungsort, das Betreten und Verlassen das Prüfungsraumes sowie auch insbesondere während der gesamten Bearbeitungszeit der Prüfungen in allen Klausurräumen. Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes möglich; dies ist zur Prüfung mitzuführen und den Aufsichten unaufgefordert vorzulegen. Steht Ihnen kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung, wird Ihnen von der Universität ein solcher gestellt.

(3) Halten Sie jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein.

(4) Bitte achten Sie genau auf den Ihnen zugeteilten Prüfungsraum. Bei Klausuren im Mensagebäude ist zusätzlich darauf zu achten, welchen Aufgang Sie nutzen müssen. Die Nutzung genau dieses Aufgangs ist zwingend notwendig.

(5) Die Prüfungsräume werden ca. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn geöffnet. Am Eingang des jeweiligen Prüfungsraums dürfen sich keine Schlangen von mehr als 8 Personen bilden. Stehen also bereits 8 Personen an, müssen Sie in gebührender Entfernung warten, bis die Schlange kürzer ist. Achten Sie auch hier wiederum auf den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.

(6) Am Eingang des jeweiligen Raumes/Aufgangs sitzt eine Aufsichtsperson. Bitte zeigen Sie dieser unaufgefordert Ihren Studierendenausweis vor.

(7) Begeben Sie sich auf dem kürzesten Weg zu dem Sitzplatz, den Ihnen die Aufsicht zuteilt. Berühren Sie keinen Arbeitsplatz außer Ihrem eigenen Arbeitsplatz.

(8) Bei Ihrem Eintreffen im Prüfungsraum liegen die Klausurunterlagen verdeckt auf Ihrem Platz. Drehen Sie diese erst dann um, wenn Sie von einem Aufsichtsführenden dazu aufgefordert werden. Am Ende der Klausur werden Sie analog aufgefordert, die Unterlagen sofort wieder umzudrehen. Ein vorzeitiges Umdrehen vor Prüfungsbeginn und ein nicht sofortiges Umdrehen nach Prüfungsende müssen als Täuschungsversuch gewertet werden.

(9) Am Prüfungsende wird Ihnen von den Aufsichtspersonen mitgeteilt, wann und in welcher Reihenfolge der Prüfungsraum verlassen werden darf.

Eine Missachtung dieser Regeln führt zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung, die dann (trotz der Freischussregelung) als nicht bestanden gewertet wird. Zur Befolgung der geltenden Auflagen müssen die Aufsichtspersonen Verstöße streng ahnden, insbesondere was das Unterschreiten des Mindestabstands betrifft.

Beachten Sie in jedem Fall auch das FAQ zum Coronavirus der Universität des Saarlandes.

Wir sind uns bewusst, dass eine Einhaltung dieser Regelungen eine zusätzliche Belastung in einer für Sie ohnehin stressigen Situation ist. Wir teilen jedoch die Auffassung, dass eine strenge Regelung des Klausurablaufes letztendlich Ihrer Gesundheit und Sicherheit dient.

Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen von unserer Seite:

  • Um den aktuell rechtlich vorgegeben Mindestabstand zu gewährleisten, wurden die Klausurräume so geplant, dass eine Besetzung unter der Maximalgrenze liegt, die mit Einhaltung des Sicherheitsabstandes eingehalten werden muss. Die nachfolgend genannten Werte sind Maximalwerte, die für eine oder wenige Klausuren zutreffen. Fast alle Klausuren finden mit deutlich weniger Teilnehmer/innen in den jeweiligen Räumen statt. Ebenso gelten die genannten Werte nur hypothetisch unter der Annahme, dass alle angemeldeten Personen auch zur Klausur erscheinen würden. In den letzten Jahren lag der Wert der tatsächlichen Teilnehmer/innen weit darunter.
    • Mensa: Corona-Kapazität 300 (bereits stark reduziert), Planung mit maximal 260 (13% weniger)
    • Audimax (B 4.1, 001.0, reguläre Maximalkapazität vor Corona: 840): Corona-Kapazität 140 (bereits stark reduziert), Planung mit maximal 100 (29% weniger)
    • Auch alle weiteren Klausurräume sind mit einer mindestens 10% geringeren Auslastung geplant, als die Kapazitäten nach Corona-Vorgaben vorgeben.
  • Insbesondere bei Klausuren mit einer hohen Anzahl an Teilnehmern wird durch die Unterstützung eines Sicherheitsdienstes für einen geregelten Einlass in die Räumlichkeiten sowie zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes gesorgt.
  • Zur Desinfektion stehen neben den bereits zur Verfügung gestellten Desinfektionsspendern innerhalb der Universitätsgebäude auch weitere Desinfektionsspender, insbesondere vor den größeren Klausurräumen, bereit.
  • Klausurräume ohne Fenster (Audimax, 0.18, 0.19 in Gebäude B4.1) werden stetig mit frischer Außenluft durch die Lüftungsanlagen versorgt. Aus diesem Grund ist während der Bearbeitungszeit das Öffnen der Türen, wodurch lediglich die Luft aus dem umliegenden Durchgang einströmen kann, nicht als sinnvoll zu erachten. Die Lüftungsanlagen bestehen aus Zu- und Abluftanlagen und sind für maximale Belegung in den Hörsälen ausgelegt.
  • Klausurräume mit Fenster werden stetig gelüftet. In solchen Fällen dürfen Sie Jacken oder Mäntel in den Sitzreihen aufbewahren und bei Bedarf anziehen. Unabhängig davon sorgen auch in Räumen mit Fenster die dort stets eingeschalteten Lüftungsanlagen zusätzlich für einen Luftaustausch.

Beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Entscheidungsprozess.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitwirkung und wünschen Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Sven Heidenreich
Studiendekan