12.04.2022

Letztmalige Annahmen von Abschlussarbeiten am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul (BLI)

Bitte beachten Sie dringend nachfolgende Informationen rund um die Änderungen am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul (BLI)

Informationen zur Anfertigung einer Abschlussarbeit am BLI

Die Anfertigung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit am BLI ist letztmalig zum Ziehungstermin Oktober 2022 (Bachelor) bzw. Juli 2022 (Master) möglich. Nach dem Ziehungstermin Oktober 2022 bzw. Juli 2022 wird das Schreiben einer Bachelor- bzw. Masterarbeit am BLI nicht mehr möglich sein.
Die lehrstuhlseitige Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit erfolgt ausschließlich, wenn die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Anmeldung zur Bachelorarbeit muss die Klausur „Steuern“ bestanden sein. Zudem ist eine vorherige Teilnahme an der Veranstaltung "Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre" oder dem Bachelor-Seminar "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" verpflichtend!
Zur Anmeldung zur Masterarbeit müssen beide Masterklausuren des Stammbereichs (Betriebswirt-
schaftliche Steuerlehre A/Betriebswirtschaftliche Steuerlehre B) (6 CP) bestanden sein! Zudem ist eines
der nachfolgenden Kriterien zum Bewerbungszeitpunkt zu erfüllen:

  • das erfolgreiche Ablegen der Modulprüfung "Bachelor-Abschlussarbeit" am BLI;
  • die erfolgreiche Belegung des Masterseminars am BLI;
  • das Bestehen weiterer Masterzusatzmodule des BLI im Umfang von 6 CP sowie der Besuch der Veranstaltung "Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre".

Im Falle von Kapazitätsengpässen erfolgt die Auswahl auf Grundlage des eingereichten Leistungsnachweises nach qualitativem und quantitativem Ermessen.
Weitere Hinweise zum Bewerbungsablauf für Abschlussarbeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des BLI.
Nach Absprache mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt ist die Anmeldung zur Masterarbeit ausnahmsweise auch möglich, wenn die für die Anmeldung erforderlichen 60 CP noch nicht erreicht wurden. Die lehrstuhlseitigen Zulassungsvoraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.

Den offiziellen Aushang finden Sie hier.

Informationen zum Schwerpunktausweis "Rechnungsorientierte Betriebswirtschaftslehre"

Der Ausweis des reinen Schwerpunkts „Besteuerung“ in den Masterstudiengängen ist somit bis auf Weiteres ausschließlich für Studierende möglich, die einschließlich bis zum Ziehungstermin Juli 2022 mit der Anfertigung ihrer Masterarbeit begonnen haben. Der Ausweis eines Zwei- oder Dreier-Schwerpunkts mit „Besteuerung“ als Bestandteil ist weiterhin möglich, jedoch muss in diesen Fällen die Masterarbeit ab dem Ziehungstermin August 2022 an einem anderen der beteiligten Lehrstühle verfasst werden.

Schwerpunktausweis Rechnungsorientierte BWL