Aktualisierung am 18.11.2021
Die Bearbeitung der Freischuss- und Wiederholungsanträge ist abgeschlossen. Sie haben nun eine E-Mail zur Annahme oder Ablehnungerhalten. Sollten Sie noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich bitte inklusive Ihrem Antrag unter sekretariat(at)wiwipa.uni-saarland.de.
Aktualisierung am 07.11.2021
Die Bearbeitung der Freischuss- und Wiederholungsanträge ist noch nicht abgeschlossen. Sie werden in jedem Fall eine E-Mail zur Annahme oder Ablehnung bis zum 22.11. und damit vor dem Ende der Klausuranmeldephase erhalten. Sollten Sie danach noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich bitte inklusive Ihrem Antrag unter sekretariat(at)wiwipa.uni-saarland.de.
Beitrag erstellt am 14.07.2021
Entsprechend der aktuell geltenden Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona-Ordnung) können für die Klausuren des Sommersemesters 2021 (Haupt- sowie Nachtermin) Anträge auf Freischuss oder Wiederholung eingereicht werden. Beachten Sie hierzu zwingend das nachfolgend beschriebene Verfahren:
Antragsverfahren:
Anträge auf Freischuss/Wiederholung (Haupt- und Nachtermin) können unter sekretariat(at)wiwipa.uni-saarland.de als Anhang in einer PDF Datei vom 04.10.2021 bis einschließlich 15.10.2021 eingereicht werden. Vor und nach Fristende sind keine Anträge möglich. Zu empfehlen ist, aussagekräftige Unterlagen und Nachweise beizufügen, um eine rasche Entscheidung zu ermöglichen. Bitte beachten sie, dass über dieses Verfahren ausschließlich Anträge mit Bezug zur Corona/Covid-19 Pandemie bearbeitet werden.
Inhalte des Freischuss-/Wiederholungsantrags (als Anhang in einer PDF Datei):
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle Informationen vollständig in einer PDF-Datei in der angegebenen Frist vorliegen. |
Wichtige Information:
Beachten Sie bitte, dass ein Freischuss-/Wiederholungsantrag nur maximal einmal pro Lehrveranstaltung genehmigt werden kann. Ein erneuter Antrag auf Freischuss/Wiederholung kann gemäß der Corona-Ordnung nicht angenommen werden.
Es gilt nachfolgende Frist: Gemäß der „Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona-Ordnung)“ Artikel 1 Absatz 1 können Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Sommersemester 2021 angehören, einmalig als nicht unternommen gelten (Freischuss) oder einmalig zwecks Notenverbesserung bis zum Sommersemester 2022 wiederholt werden (Wiederholung).