FAQs

Fragen rund um die Prüfungen und Anmeldung

Wie melde ich mich im Anwendungsportal FlexNow 2 an?

Zur Nutzung des Anwendungsportal FlexNow 2 müssen Sie sich anmelden. Bitte nutzen Sie dazu den aktuelle Browser von Microsoft (Edge) oder den aktuelle Firefox. Um das Onlineangebot nutzen zu können, müssen Sie gültige die HIZ-KENNUNG und Passwort: Passwort wie bei der UDS-HIZ-KENNUNG haben.

Im Anwendungsportal finden Sie die evtl. bereits bekannten Punkte:

  • An-/Abmeldung Prf – hier werden Prüfungsan- bzw. Abmeldungen vorgenommen
  • Studentendaten – hier können Sie überprüfen, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind und zu welchen Prüfungsleistungen Ergebnisse vorliegen
  • Datenblatt – dient der Erzeugung und Verwaltung überprüfbarer und nicht-überprüfbarer Leistungsbescheinigungen
  • Einstellungen – hier kann das Zugangspasswort geändert werden.

 

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den VIPA-Support-Desk.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei ungelösten Problemen in jedem Fall vor Fristende beim Prüfungssekretariat per Mail melden: klausuren(at)wiwipa.uni-saarland.de

Werden noch Transaktionsnummern (TAN's) benötigt?

Bitte beachten:

ab dem 28.07.2023 ist eine Anmeldung in dem FlexNow2 Portal nur noch mit der allgemeinen UdS Kennung möglich.

Login: HIZ-KENNUNG und Passwort: Passwort wie bei der UDS-HIZ-KENNUNG

 

Erinnerung: Änderung Login FlexNow2 | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de)

 

 

WELCHE Prüfung melde ich WIE an?

Generell gilt, dass alle Modulprüfungen des entsprechenden Semesters online innerhalb des An-meldezeitraums über vipa (auch genannt FN2-Portal) angemeldet werden müssen. Hier wird der Anmeldezeitraum des jeweiligen Semesters veröffentlicht.

In diesem Infoblatt finden Sie Ausnahmen und weitere Informationen.

WANN schreibe ich WELCHE Prüfung?

Hier finden Sie Informationen zum Thema "WANN schreibe ich WELCHE Prüfung?". Die Übersicht dient der vereinfachten Darstellung der wichtigsten Regelungen zu den Prüfungsterminen, da diesbezüglich aufgrund der Vielzahl der Studiengänge und Prüfungsordnungen in der Vergangenheit Verwirrung bestand. Sie entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Pflicht, sich eigenständig anhand der gültigen Prüfungs- und Studienordnung zu Ihrem Studiengang über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Die Übersicht ist kein vollständiger Überblick über alle Regeln. Bitte machen Sie sich insbesondere mit den "Regeln im Krankheitsfall" und weiteren wichtigen Regeln, die Sie auf unseren entsprechenden Internetseiten und im Glaskasten finden, vertraut.

Wie erstelle ich einen Leistungsnachweis?

Um Ihnen Wartezeiten aufgrund der Erstellung eines Leistungsnachweises zu ersparen, finden Sie nachfolgend eine schrittweise Anleitung zur Generierung eines Leistungsnachweises/Datenblattes.

Zur Überprüfung der Echtheit des Leistungsnachweises/Datenblattes ist es möglich, einen Datenblattcheck durchzuführen. Somit ist es nicht zwingend nötig, sich in der Sprechstunde einen beglaubigten Leistungsnachweis erstellen zu lassen.