Studiengänge
MABLE
Master (Blended Learning) of Evaluation MABLE
Grundlage des Studiums sind Theorien, Forschungsmethoden und Evaluationsstudien nationaler und internationaler Evaluationen. Die Studierenden lernen, Evaluationen im internationalen Kontext zu konzipieren und durchzuführen. Praxiskenntnisse werden über eine Fallstudie vertieft.
Das Studium bereitet einerseits auf die wissenschaftliche Bearbeitung von Evaluationsfragestellungen vor, andererseits auch auf gutachterliche Tätigkeiten sowie auf die Auftragsvergabe und Steuerung von Evaluationen. Zugleich werden Kernkompetenzen vermittelt, die auf Aufgaben im Zusammenhang mit Monitoring, Qualitätsmanagement, Organisationsentwicklung, Projekt- und Programmmanagement vorbereiten und damit breite Tätigkeitsfelder eröffnen. Absolventen arbeiten beispielsweise als Evaluatoren, Evaluationsmanager, Qualitätsmanager, Monitoring-Beauftragte, Projektmanager oder Programmmanager.
Weitere Information zu diesem Studiengang finden Sie auf der Webseite der Universität des Saarlandes und dem DISC der Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau.
Die Akademische Prüfstelle (APS) prüft grundsätzlich die Unterlagen von Bewerber*innen, die sich mit einem chinesischen, indischen oder vietnamesischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Maßgeblich für die Prüfung ist, dass der Bildungsnachweis im jeweiligen APS-Land erworben wurde, nicht die Staatsbürgerschaft des Bewerbers/der Bewerberin.
Zeugnisse oder Leistungsnachweise aus Nicht-APS-Ländern werden grundsätzlich nicht durch die APS geprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber*innen ein Zertifikat, das bestätigt, sie sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifizieren.
Ein APS-Zertifikat wird nicht benötigt bei
- Bewerber*innen, die ein aus europäischen oder öffentlichen Mitteln aus Deutschland finanziertes Stipendium (z.B. Erasmus, DAAD) erhalten, sofern die Stipendiengeber nicht auf eine Überprüfung durch die APS bestehen.
- Bewerber*innen mit Abschlüssen von internationalen Schulen oder internationalen Hochschulen im APS-Land.
- Bewerber*innen für Masterstudiengänge , die die Masterzugangsberechtigung (i.d.R. Bachelorabschluss) nicht in China, Indien oder Vietnam erworben haben. Dies gilt jedoch nur bei Abschluss des zum Masterstudium berechtigendem Studiums, d.h. die endgültigen Abschlussdokumente müssen vorliegen. Andernfalls muss ein APS-Zertifikat eingereicht werden.
- Bewerber*innen mit einem Leistungsnachweis aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein APS-Zertifikat.
- Bewerber*innen mit indischem Bildungsabschluss, die bereits in Deutschland leben und kein Visumsverfahren mehr durchlaufen, benötigen aktuell (noch) kein APS-Zertifikat.
- Bewerber*innen mit indischen Schulzeugnissen, wenn ein Nachweis über eine bereits bestandene Feststellungsprüfung/Studienkolleg besteht.
- Bewerber*innen, die von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule studieren.
Im geltendem KMK-Beschluss vom 17.03.2006 i. d. F. vom 10.12.2015 heißt es: „Die Hochschulen werden Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus den Staaten mit akademischer Prüfstelle bei Anfragen und direkten Bewerbungen (…) auffordern, ihre Bewerbungsunterlagen vor der Zuleitung an eine deutsche Hochschule bei der Akademischen Prüfstelle (…) einzureichen.“
Das APS-Zertifikat ist Teil des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung und damit formale Zugangsvoraussetzung für ein Studium an deutschen Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Hochschule muss das APS-Zertifikat vorliegen.
Im Falle der Beantragung eines Studierendenvisums im jeweiligen APS-Land ist das APS-Zertifikat auch zwingend vorzulegen, im Regelfall wird ohne das Zertifikat kein Visum erteilt!
Haben Sie einen chinesischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Zusätzlich zur Dokumentenprüfung führt die APS China noch ein Plausibilitätsinterview mit den Antragstellern durch. Bei chinesischen Studierenden, die zwar laut Bewertungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber noch nicht im letzten Studienjahr ihres Studiums in China sind, wird das Interview durch das Ablegen eines TestAS ersetzt.
Bewerber*innen aus China und Vietnam, die im Rahmen des Familiennachzuges über einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen, benötigen zwar ein APS-Zertifikat, müssen für das APS-Verfahren jedoch grundsätzlich nicht in ihr Heimatland zurückkehren, sondern können das "Dokumentenprüfverfahren" durchlaufen, das nur die Überprüfung der schriftlichen Nachweise umfasst. Dies gilt auch, wenn Bewerber*innen mit chinesischen oder vietnamesischen Zeugnissen über eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
Haben Sie einen indischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Ausnahmeregelung für Bewerber*innen mit indischen Bildungsnachweisen:
Den Hochschulen wurde zum Wintersemester 23/24 erlaubt, Bewerber*innen mit indischen Bildungsabschlüssen auch ohne APS-Zertifikat „bedingt“ zuzulassen und das APS-Zertifikat per Auflage im Zulassungsbescheid erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorlegen zu lassen.
Diese Ausnahmeregel wurde für das Sommersemester 2024 verlängert.
Grundsätzlich können Studierende, die in einem Bachelor-Studiengang an einer indischen Universität eingeschrieben sind, ihren Studiengang aber noch nicht abgeschlossen haben, auch zu einem Interview eingeladen werden. Die APS Indien behält sich das Recht vor, jeden Bewerber/jede Bewerberin bei Bedarf zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Studierende, die sich für einen Masterstudiengang bewerben und bereits einen Bachelor in Indien abgeschlossen haben, sind von der TestAS-Anforderung befreit (Dokumentenprüfverfahren).
Haben Sie einen vietnamesischen Bildungsnachweis erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt.
Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Hochschulabschlüssen, die ein weiterführendes Studium aufnehmen möchten (zweites Bachelorstudium, Masterstudium, Aufbaustudiengang etc.) müssen an einem Interview teilnehmen.
Bewerber*innen aus China und Vietnam, die im Rahmen des Familiennachzuges über einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen, benötigen zwar ein APS-Zertifikat, müssen für das APS-Verfahren jedoch grundsätzlich nicht in ihr Heimatland zurückkehren, sondern können das "Dokumentenprüfverfahren" durchlaufen, das nur die Überprüfung der schriftlichen Nachweise umfasst. Dies gilt auch, wenn Bewerber*innen mit chinesischen oder vietnamesischen Zeugnissen über eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
MEval
Weiterbildungsmasterstudiengang Evaluation MEval
Der Weiterbildungstudiengang richtet sich an Berufstätige, die bereits über mindestens ein Jahr qualifizierte Berufstätigkeit verfügen. Diese Berufstätigkeit muss für die Zulassung nicht einschlägig im Bereich Evaluation sein, jedoch später für die Anrechnung der 30 Credit Points.
Der interdisziplinäre Charakter des Studiengangs ermöglicht HochschulabsolventInnen aus allen Fachdisziplinen den Zugang zum Evaluationsstudium. Der hohe Anteil an Onlinelehre bietet eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Studium.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auf unserer Webseite.