Das Erasmus-Büro der Fachrichtung stellt die Verbindung zur Partneruniversität her. Namen und Adressen der ausgewählten BewerberInnen teilen wir der jeweiligen Partneruniversität mit. Anschließend tritt die Gastuniversität mit Ihnen in Kontakt: Sie erhalten die auszufüllenden Formulare und Informationen zu Studien- und Sprachkursen, Terminen und Fristen, zu Unterkünften usw. Sie sind als incoming student bei der Partneruni registriert.
Darüber hinaus ist auf UdS-Seite eine Annahmeerklärung für das Stipendium notwendig, die Sie hier ausfüllen können. Dies sollten Sie erledigen, sobald Sie die Zusage von der Gastuniversität bekommen haben. Zudem erhalten Sie eine Bescheinigung in drei Sprachen über Ihren Status als Erasmus-Student:in. Diese ist von der Fachkoordination unterschrieben und Sie sollten sie nirgends abgeben, sondern als eine Art "Ausweis" für Ihren Status im Gastland bei sich tragen.
Nach der Ankunft lassen Sie das "certificate of arrival" beim International Office der Gastuniversität unterschreiben und schicken es an die UdS-Erasmus-Koordination. Ohne diese Bescheinigung wird die erste Rate der Förderung nicht ausbezahlt! Am Ende des Aufenthalts müssen Sie dann noch an der Gastuni das "certificate of attendance" unterschreiben lassen. Auch dieses sollte so bald wie möglich an das UdS-Erasmus-Büro geschickt werden, damit die zweite Rate der Förderung ausbezahlt werden kann.
Wenn Sie in ein Land fahren, desssen Sprache Sie (noch) nicht ausreichend sprechen, können Sie den Online Language Support in Anspruch nehmen, eine Art Online-Sprachkurse. Informationen dazu finden Sie hier.