Apostillen und Beglaubigungen
Sie benötigen eine Apostille oder Beglaubigung?
Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass Apostillen und Beglaubigungen nur für Dokumente vorgenommen werden, welche von der Universität des Saarlandes ausgestellt oder für die Universität des Saarlandes erforderlich sind. Hierzu ist die Vorlage des Originaldokuments zwingend erforderlich.
Personenstandsurkunden (auch Zweitausfertigungen) können nur durch das zuständige Standesamt ausgestellt werden!
Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Apostillen beträgt aufgrund der zu durchlaufenden Stationen mindestens 14 Tage bis zu 4 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!
Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Link:
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