Jobticket
Das D-Ticket kommt
Das 49-Euro-Ticket, auch „D-Ticket“ genannt, wird bundesweit als Abonnement für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültig sein.
Alle Informationen zum D-Ticket bei der UdS können Sie unten entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie beim saarVV.
Deutschland-Ticket als Job-Ticket bei der Universität des Saarlandes
Für die Mitarbeitenden bedeutet das, dass sie zu den aktuellen Kosten von 49 € / Monat einen Arbeitgeberzuschuss von 25 % Rabatt erhalten, der saarVV beteiligt sich mit weiteren 5 % Rabatt. Dadurch kostet das D-Ticket als Job-Ticket für die Mitarbeitenden aktuell 34,30 € pro Monat. Die Kosten und Zuschüsse werden, wie bisher, über die monatliche Entgeltabrechnung verbucht.
Hinweis Beantragung:
zugegangen sein.
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Das Saarland bietet ein „Junge-Leute-Ticket“ für 365 € / Jahr (monatlich 30,40 €) an. Die Auszubildenden können somit noch einmal günstiger fahren – unter den gleichen Bedingungen des D-Tickets. Analog zum bisherigen Azubi-Ticket des saarVV übernimmt die UdS weiterhin 20 € / Monat. Damit zahlen die Auszubildenden pro Monat aktuell 10,40 € für ihr Ticket.
Mitarbeitende, die bereits ein Job-Ticket / Azubi-Ticket abonniert haben, müssen zum Großenteil nichts unternehmen. Durch die Mitteilung der UdS an den saarVV mit der Einführung des D-Tickets als Job-Ticket werden bestehende Abonnements zu einem D-Ticket / Junge-Leute-Ticket umgewandelt.
Die Aktivierung des neuen Job-Tickets können Sie dem Infoblatt des saarVV entnehmen.
Mitarbeitende, die mit Einführung des D-Tickets gerne ein Job-Ticket beantragen möchten, können das unkompliziert über das Antragsformular der UdS tun. Hier sind die Antragsfristen des saarVV zu beachten. Ein Antrag muss immer bis zum 10. des Vormonats eingereicht werden - bedeutet bei einem geplanten Abo-Beginn z.B. zum 01.05.2023 muss der Antrag bis zum 10.04.2023 beim saarVV eingegangen sein. Bitte die aktuelle Frist des Dezernat P berücksichtigen. Die genauen Fristen für den jeweiligen Monat entnehmen Sie bitte unter dem Reiter "Deutschland-Ticket bei der UdS".
Zur Beantragung senden Sie uns bitte unten stehendes Formular gerne per Mail an personal@uni-saarland.de zu.
Job-Ticket | Bitte ausgefüllt unter Angabe der Personalnummer und unterschrieben dem Dezernat P zuleiten. Das Dez P nimmt dann die Bestätigung des Arbeitgebers vor. |
Junge-Leute-Ticket | Antrag Junge-Leute-Ticket (Azubis + FSJ) |
Kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder haben einen Dienstauflösungsvertrag, bitten wir Sie dies uns umgehend an personal(at)uni-saarland.de formlos in Bezug auf Ihr JobTicket mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung dem saarVV bis zum 10. Vormonats mitgeteilt werden muss. Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem Dezernat P rechtzeitig eine Änderung / Kündigung mitzuteilen. Wir behalten uns vor, bei zu später Mitteilung, das JobTicket in Rechnung zu stellen (46,55 €/ Monat), da das Ticket weiter genutzt werden kann.
Für die Nutzung der beschriebenen Tickets gilt eine Mindestlaufzeit des Tickets von drei Monaten. Sollte ein Arbeits-/Dienst-/Ausbildungsverhältnis kürzer sein als die Mindestlaufzeit, so ist eine Inanspruchnahme des Angebotes trotzdem möglich und die Mindestlaufzeit passt sich automatisch der Arbeitsvertragslänge an.
- Änderung / Kündigung Job-Ticket:
Das Ticket muss wie ein Neuantrag bis zum 10. Vormonats dem saarVV mitgeteilt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem Dezernat P rechtzeitig eine Änderung / Kündigung mitzuteilen (Bitte beachten Sie die Hinweise im Bild!).
- Befristete Arbeitsverträge:
Bei befristeten Arbeitsverträgen teilt das Dezernat P dem saarVV im Vormonat das Vertragsende mit, um das Job-Ticket zu kündigen. Sollten Sie über den Vertragsablauf noch weiter beschäftigt werden, teilen Sie die Verlängerung bitte rechtzeitig dem Dezernat P damit, damit dies entsprechend vermerkt werden kann und die Kündigung nicht in die Wege geleitet werden muss.
- Entgeltnachweis
Erläuterung auf der Entgeltabrechnung
- Job-Ticket während der Elternzeit:
Beschäftigte in Elternzeit erhalten kein Entgelt bzw. keine Besoldung. Daher besteht auch keine Zuschussberechtigung für das Job-Ticket. Sofern es sich um eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit handelt, erhält die/der Beschäftigte Bezüge und somit auch einen Zuschuss zum Job-Ticket.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem Dezernat P rechtzeitig eine Elternzeit mitzuteilen, damit ggf. Änderungen am Job-Ticket Plus vorgenommen werden können.
- studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte:
Eine Kombination von Job-Ticket und D-Ticket für Studierende ist nicht möglich. Studierende können fakultativ von ihrem Semesterticket-Vertrag zwischen den Verkehrsunternehmen im saarVV und den teilnehmenden Universitäten/Fachhochschulen (Universität des Saarlandes, Hochschule der Bildenden Künste, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Hochschule für Musik Saar) ein Upgrade zum D-Ticket vornehmen, indem sie es zum Differenzbetrag abonnieren, das sogenannte Aufstockermodell.
Bei allgemeinen Fragen zum Job-Ticket Plus bzw. welche Auswahl für die individuelle Strecke am günstigsten ist, wenden Sie sich bitte direkt an den saarVV:
saarVV Projektbüro "Tarifberatung"
- Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.oo bis 14.00 Uhr
Beratung per Telefon unter 0681 5003 400 oder Email unter
projektbuero(at)saarvv.de - Mo., Mi., Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr:
direkte Ansprechpartner*innen neben dem Saarbahn Service Center,
Nassauerstraße 2–4 66111 Saarbrücken
Anträge für das das Job-Ticket schicken Sie bitte zur weiteren Bearbeitung an das Dezernat Personal (gerne auch per E-Mail).
Kathrin Henning
MWT, BT 1, Ebene 6, Raum 007
Tel.: 0681 302-2226
personal(at)uni-saarland.de
Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Dezernat P – Personal
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Besuchsadresse:
Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken
Der Briefkasten der Universität des Saarlandes im Meerwiesertalweg befindet sich am Haupteingang.