Zugriffsrechte beantragen
Nutzer für Kontoauszüge freischalten/sperren
Über unten stehendes Formular können Kontoverantwortliche weitere Nutzer für die Einsicht in ihre Kontoauszüge freischalten oder sperren lassen. Die Kontoauszüge sind online erreichbar und werden i.d.R. zweimal pro Woche aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass nach den geltenden Budgetierungsgrundsätzen maximal 3 Personen (Kontoverantwortliche/r zzgl. zwei Mitarbeiter/innen) freigeschaltet werden können:
- Finanzstellen: Wird die Freischaltung für eine Finanzstelle beauftragt, hat die Person automatisch auch Zugriff auf alle daran angeschlossenen Haushaltsfonds
- Haushaltsfonds mit Finanzstelle: Die Freischaltung kann für die Fonds 062181000, 062181003, 062181005, 062181006 usw. nicht gesondert beantragt werden. Fonds der Sondermittel (7er Fonds), Berufungsbudget (8er Fonds) sowie wirtschaftliche Tätigkeit (1er Fonds) können unabhängig von der Finanzstellenfreischaltung beauftragt werden.
- Drittmittelfonds (mehrjährige Laufzeit): Freischaltungen für rRittmittelkonten müssen gesondert für jedes einzelne Drittmittelkonto beauftragt werden.
* Pflichtfelder
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kontoauszuege@univw.uni-saarland.de
- für Haushaltsfonds und Finanzstellen ist das Dezernat HF zuständig
- für Drittmittelfonds ist das Dezernat F zuständig