Wissenswertes

Hinweise, Formulare und Anträge

Haushalt Finanzbuchhaltung Beihilfe

Bitte beachten Sie: Aktuell werden vom Landesamt für Zentrale Dienste und der Postbeamtenkrankenkasse Informationsschreiben bzgl. der Beihilfegewährung für Beamte versendet. Die Postbeamtenkrankenkasse ist im Bereich der Universität ausschließlich für Landesbeamte im Ruhestand zuständig! Aktive Landesbeamte an der Universität, Universitäts- und Bibliotheksbeamte sowie Universitäts- und Bibliotheksbeamte im Ruhestand werden weiterhin von der Beihilfestelle der UdS betreut!
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Beheilfestelle gerne jederzeit zur Verfügung.

Beihilfe-Anträge

Ärztliche Bescheinigungen Vordrucke

Hinweise und weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen


Weitere hilfreiche Informationen zur Beihilfe finden Sie beim LZD.

Controlling und Steuern Weitere allgemeine Informationen

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Dezernat Haushalt und Finanzen
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