Wirtschaftliche Projekte

Gemäß des EU-Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation sind alle europäischen Hochschulen dazu verpflichtet, die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Geschäftsfelder bezüglich Kosten und Finanzierung eindeutig voneinander zu trennen, um nachzuweisen, dass keine Quersubventionierung geleistet wird. Das zur Umsetzung erforderliche Verfahren der Trennungsrechnung wurde an der Universität des Saarlandes zum 01.07.2012 eingeführt. Weitere Informationen finden Sie in der Drittmittelrichtlinie.

Mit Hilfe des Drittmittelformulars zeigt die/der Projektleiter/in das Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich an und kalkuliert den Vollkostenpreis zuzüglich eines Mindestgewinnzuschlags.

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen sowie das aktuelle Drittmittelformular finden Sie hier.

FAQs zur Trennungsrechnung

Allgemeine Bedingungen für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen

Kontakt

Denise Kunkel (-6612)
forschung(at)uni-saarland.de