Laut §35 "Zeugnis" des Tarifvertrages TV-L kann man sich aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Triftige Gründe können dabei sein: Das bevorstehende Auslaufen eines Arbeitsvertrages, Auslandseinsätze, bevorstehende Elternzeit, mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung, Sonderurlaub (z.B. zur Wahrnehmung einer Professurvertretung), Versetzung, Wechsel des direkten Vorgesetzten etc...
Für den Fall, dass ein spannungsbelastetes Ende eines Arbeitsverhältnisses drohen sollte, muss ein deutliches Abweichen des Arbeitszeugnisses von einem vorherigen Zwischenzeugnis begründet werden.
Man sollte aber darauf achten, dass die Bitte um ein Zwischenzeugnis nicht selbst zu Spannungen führt.
Die Arbeitskammer hat eine nützliche Broschüre zur Erstellung und zum Lesen von Arbeitszeugnissen erstellt. Hilfe bietet auch der Personalrat.