Immer häufiger beraten wir Kollegen und Kolleginnen, die sich von ihrer Arbeit überlastet fühlen und sich daher außerstande sehen, die ihnen zugewiesenen Aufgaben bestmöglich zu erledigen. Nur wenige von ihnen wissen, dass es die Möglichkeit der Überlastungsanzeige gibt.
Rechtlich gesehen, sind alle Beschäftigten sogar verpflichtet, eine Überlastungsanzeige zu tätigen, wenn die Gefahr besteht, dass sie die ihnen übertragene Arbeit nicht oder nur mangelhaft verrichten können. Ansonsten könnten sie für die Folgen sogar haftbar gemacht werden. Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist wiederum verpflichtet der ihm obliegenden Fürsorgepflicht genüge zu tun, und den Missständen entgegenzuwirken.
Fühlen Sie sich überlastet? Wir beraten Sie gerne!
12.12.2018