Läuft die Befristung aus und es ist noch Resturlaub vorhanden, so geht dieser nicht einfach so verloren. Im Normalfall kann Resturlaub von einem Arbeitsvertrag auf einen folgenden beim gleichen Arbeitgeber übertragen werden. Sollte kein Folgevertrag in Aussicht stehen, so sollte man seinen Resturlaub jedoch vor dem Vertragsende auch nehmen. Stehen dem dienstliche Gründe entgegen, so kann auch eine Auszahlung des Resturlaubes beantragt werden. Die entgegenstehenden dienstlichen Gründe müssen dabei vom Vorgesetzten dargelegt werden.
20.04.2018