Wer mit dem Gedanken spielt, die Universität zu verlassen, sollte - neben solchen Dingen wie der rechtzeitigen Meldung beim Arbeitsamt - daran denken, dass der 1. Dezember der Stichtag für die sogenannte Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) ist. Man sollte also darauf achten, dass der Vertrag erst nach dem 1. Dezember beendet wird, falls es sich einrichten lässt.
28.06.2018