17.09.2019

Tarifeinigung TV-L - Achtung, Frist läuft ab!

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gilt die TV-L Tariferhöhung nur, wenn Sie bis 30. September 2019 einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen.