Liebe Kolleg*Innen,
die Universität wird in der Zeit vom 27.12.2023-29.12.2023 wieder in Betriebsruhe gehen.
Grundsätzlich wird diese Zeit (in diesem Jahr sind das 3 Urlaubstage) auf den Erholungsurlaub angerechnet.
Alternativen:
- Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/Überstunden.
- Vor- oder Nacharbeit im Einvernehmen mit dem/der Vorgesetzten.
Die Vor- oder Nacharbeit wird von der/dem Vorgesetzten protokolliert (gem. § 16 Abs. 2 ArbZG bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Std. Aufbewahrung von min. 2 Jahren).
Sollten Sie von den genannten Alternativen Gebrauch machen wollen oder Ihre Anwesenheit sogar dienstlich notwendig sein, dann teilen Sie das bitte dem Dezernat Personal per E-Mail (personal(at)uni-saarland.de) mit, damit Ihr Urlaub zurück gebucht werden kann.