Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGPs)

Auch für das kommende Wintersemester 2024/25 wird an der Universität des Saarlandes im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Psychologie das Ergebnis des bundesweit einheitlichen Studieneignungstest Bachelor-Psychologie der DGPs (BaPsy-DGPs) eine maßgebliche Rolle spielen.

Allen Schülerinnen und Schüler, Studiengangwechsler und Interessenten, die zum WS 2023/2024 das Psychologiestudium aufnehmen möchten, wird eine Teilnahme am BaPsy-DGPs daher dringend empfohlen.

  • Anmeldezeitraum: 12.12.2023 – 15.02.2024 (= einzige Anmeldemöglichkeit im laufenden Jahr) online über die Webseite des BaPsy-DGPs
  • Anmeldegebühr: 100 EUR
  • Testtermine: 24. und 26. Mai 2024
  • Hinweise zur Vorbereitung finden sich auf der Webseite zum BaPsy-DGPs

Häufige Fragen zum BaPsy-DGPs

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung wird nur vom 15.12.2023 – 15.02.2024 online über die Webseite des BaPsy-DGPs möglich sein. Zusätzlich zur Anmeldung ist eine Gebühr von 100 EUR zu entrichten.

Wann findet der Test statt?

24. und 26. Mai 2023. Weitere Infos werden über die Webseite des BaPsy-DGPs veröffentlicht.

Wo findet der Test statt?

Der Test findet in Präsenz an einem der Testorte statt. Eine Online-Teilnahme wird es nicht geben. Testorte sind auf der Webseite des BaPsy-DGPs veröffentlicht. Für die Studienplatzbewerbung an der Universität des Saarlandes ist es unerheblich, ab welchem Testort Sie den BaPsy-DGPs abgelegt haben.

Was bedeutet es, wenn ich am Test nicht teilnehme?

Wenn Sie nicht am BaPsy-DGPs teilnehmen, ist eine Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelor Psychologie zwar grundsätzlich möglich, das Testergebnis spielt allerding in zwei von drei Zulassungsquoten an der Universität des Saarlandes eine erhebliche Rolle. Für bestmögliche Zulassungschancen ist eine Teilnahme daher dringend zu empfehlen.

Wer muss nicht am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Für Personen, die im Rahmen einer Vorabquote bei der Zulassung berücksichtigt werden, ist das Ergebnis des BaPsy-DGPs nicht relevant. Dies sind folgende Personengruppen:

Sollten Sie bei Ihrer Studienplatzbewerbung einen Härtefallgrund geltend machen oder sich im Rahmen der Spitzensportlerregelung bewerben, so wird die Bewerbung ebenfalls im Rahmen einer Vorabquote behandelt. Ist eine Zulassung allerdings nicht möglich, so nehmen die Bewerberinnen und Bewerber am regulären Zulassungsverfahren teil. Eine Teilnahme am BaPsy-DGPs wäre folglich auch bei einer Bewerbung mit Härtefallantrag bzw. als Spitzensportler oder -sportlerin in Betracht zu ziehen.

Ist die Testteilnahme gleichbedeutend mit einer Bewerbung für den Studiengang?

Nein. Nach Erhalt des Testergebnisses ist es zwingend erforderlich, sich um einen Studienplatz zu bewerben. Bewerbungsende an der Universität des Saarlandes ist für alle Bewerberinnen und Bewerber der 15. Juli des jeweiligen Jahres. Bitte beachten Sie, dass dieser Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV – hochschulstart) teilnimmt.

Kann ich auch einen anderen Test bei einer Bewerbung benutzen (z.B. STAV-Psych oder TMS)?

Nein. Ausschließlich das Ergebnis des BaPsy-DGPs wird bei einer Bewerbung an der Universität des Saarlandes berücksichtigt.

Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten?

Auf der Webseite des BaPsy-DGPs finden Sie Musteraufgaben (inkl. Lösungen) und Instruktionsvideos, mittels deren Sie sich mit den Prüfungskategorien vertraut machen können.

Wie oft darf ich am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Nach einer Teilnahme ist die erneute Anmeldung für den BaPsy-DGPs erst fünf Jahre später möglich. Legen Sie den Test 2024 ab, so wäre die nächste Teilnahme erst wieder 2029 möglich.

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