Postleitzahlenregelung für Studierende

Die kostenlose Nutzung der Parkhäuser P1 (Uni Mitte) und P3 (Uni Ost) durch Studierende wird anhand der Postleitzahl der Semesteranschrift geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Studierende, deren Anfahrt zur Uni mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 45 Minuten dauern würde, die Parkhäuser kostenlos nutzen dürfen. Auch Studierende mit Gehbehinderung erhalten eine kostenlose Einfahrberechtigung für den Campus und die Parkhäuser.

Die Parkhäuser sind unter der Woche von 23 Uhr bis 4 Uhr und am Wochenende von Freitag, 23 Uhr, bis Montag, 4 Uhr, geschlossen. Sie können zu diesen Zeiten kostenlos im Campus-Innenbereich parken. Eine Ausfahrt aus den Parkhäusern ist während der Schließzeiten nicht möglich.

Keine kostenlose Einfahrberechtigung erhalten:

  • Studierende aus der campusnahen Umgebung mit den Postleitzahlen 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66128, 66129, 66130, 66132, 66133, 66280, 66386
  • Studierende mit unplausibel weit entfernter Semesteranschrift mit den Postleitzahlen 00000-54199, 54550-55699, 55800-66110, 67000-76725, 77000-99999
  • Studierende mit Anschriften im Ausland, außer Luxemburg und Frankreich (Departement 57 Moselle)
  • Beurlaubte

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Tel.: 0681 302-4860
parken(at)univw.uni-saarland.de
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